Satzung vom 18.07.2009
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Dynamo Fanclub Mittweidaer Löwen, hat seinen Sitz in Mittweida, wurde am 13.09.2008 gegründet und am 26.09.2008 von der SG Dynamo Dresden als „Offizieller Fanclub“ anerkannt.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 3 Zweck des Fanclubs
Sinn und Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung der SG Dynamo Dresden bei Heim - und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Fanclub ist politisch neutral und hat keine rechtextremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden.
Über eine Aufnahme, die schriftlich oder mündlich erfolgt, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Der Ausschluss erfolgt
· bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Fanclubs.
· wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Fanclubs.
· aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f.) Über den Ausschluss entscheidet der Fanclub innerhalb einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub.
§ 5 Fancharta
Der Fanclub vertritt die, von der SG Dynamo Dresden und den Fans, erstellten Ausführungen der Fancharta. Jedes Fanclubmitglied ist verpflichtet sich daran zu halten. Die Fancharta befindet sich im Anhang dieser Satzung.
§ 6 Finanzen
§ 6.1 Beiträge
Der Fanclub erhebt keine festgesetzten Monats – oder Jahresbeiträge. Die vom Fanclub gemeinsam finanzierten Aktionen und Gegenstände werden durch das Einsammeln von Anteilsbeiträgen im Vorfeld, durch den Kassenwart, organisiert.
§ 6.2 Fanclubkonto
Das, bei der xxxxxxxx xxxxx eingerichtete, Fanclubkonto mit der Kontonummer: 07 xxx xxx xx und der Bankleitzahl: 8xx xxx xxx läuft auf den Namen des 1.Vorsitzenden Janko Scandolo. Es ist bis Januar 2013 für den Fanclub kostenlos. Über die Weiternutzung des Kontos oder Errichtung eines neuen Kontos, nach diesem Zeitpunkt, wird zu gegebener Zeit auf einer Mitgliederversammlung entschieden. Der Kontoinhaber hat den Fanclub regelmäßig über den Finanzverkehr zu unterrichten.
§ 6.3 Fanclubzuschuss
Jedes Mitglied des Fanclubs wird die Möglichkeit gewährt, sofern es der Kontostand hergibt, einen Finanzzuschuss für Jahres- bzw. Tageskarten zu bekommen, wenn dieser durch eine finanzielle Notlage nicht in der Lage ist diese Kosten selbst zu entrichten. Diese finanziellen Mittel müssen bei einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung durch alle anwesenden Mitglieder bewilligt werden. Erhält ein Mitglied durch den Fanclub diesen Zuschuss, so ist das Mitglied verpflichtet diesen Betrag innerhalb der darauffolgenden 12 Wochen wieder auf das Fanclubkonto zu überweisen. Sollte es für das Mitglied nicht möglich sein diesen Termin ein zu halten so kommt es zu einer letztmaligen Frist, welche vom Vorstand beschlossen wird. Wenn der Zuschuss nach spätestens 6 Monaten immer noch nicht zurückgezahlt wurde, so führt dies zum Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a.) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b.) dem Kassenwart
c.) einem Vorstandsmitglied
Der Fanclub wird von den 3 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Der Kassenwart verwaltet die Fanclubkasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 8 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird bis auf Widerruf gewählt. Der Vorstand muss von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Eine Abwahl kann bei einem Verstoß von § 4 Absatz e) bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus oder wird abgewählt, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind, bei Notwendigkeit, jederzeit möglich. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit gültig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind.
§ 10 Internetauftritt und Kontaktadresse
Der Internetauftritt www.mittweidaer-loewen.de dient ausschließlich zur Präsentation des Fanclubs. Werbeflächen sind nur zur Kostenminimierung zulässig. Jedes Fanclubmitglied hat das Recht bei der Gestaltung der Internetseite mitzuwirken. Als Kontaktadresse des Fanclubs bei der SG Dynamo Dresden gilt die, des 1.Vorsitzenden:
Janko Scandolo , xxxxxxxxxx xx , xxxxx xxxxxxx. Die eingerichtete E-Mail – Adresse des Fanclubs lautet: mittweidaer-loewen@live.de
§ 11 Fanclubauflösung
Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Fanclubs stimmen müssen. Bei Auflösung des Fanclubs wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
§ 12 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können auf ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen durch eine Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Mittweida, 18.07.2009
Fancharta
Präambel
Die Fan-Charta beschreibt die Zusammenarbeit zwischen allen Fans und dem Verein SG Dynamo Dresden mit dem Ziel, ein dauerhaftes, auf wechselseitigem Vertrauen basierendes Verhältnis zu schaffen. Alle Parteien verpflichten sich selbst zur Einhaltung aller Punkte und stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv für die Umsetzung ein.
1.Grundsätze
Die Grundsätze stellen das Fundament der Fancharta dar. Alle weiteren Punkte bedürfen der Akzeptanz dieser Prämissen.
1.1. Respektvolles Miteinander
Alle Fans und Vereinsvertreter verpflichten sich sowohl in der öffentlichen Darstellung, als auch im direkten Gespräch oder in schriftlichen Auseinandersetzungen (z.B. in Internet-Foren) zu einem angebrachten und respektvollem Umgang. Das umfasst auch die Einhaltung von rechtlichen Gegebenheiten (z.B. Persönlichkeitsrechte, Gesetze und Stadionordnung), als auch die Ablehnung von vereinsschädigendem Verhalten.
1.2. Gewaltfreiheit
Der Verzicht auf Gewalt innerhalb und außerhalb des Stadions, auch in mittelbarem Bezug zur SG Dynamo Dresden wird von allen Fans und Vereinsvertretern erklärt und auch von Außenstehenden eingefordert.
1.3 Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Der Verein SG Dynamo Dresden und die Fans stehen aktiv gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit innerhalb und außerhalb des Stadions ein.
1.4 Stadionordnung
Die Stadionordnung gilt als elementare Bestimmung beim Stadionbesuch und ist von allen Fans anzuerkennen.
2. Regelungen im Stadion
2.1 Fankultur
2.1.1 Ein von Fans und Vereinsvertretern gemeinsam definierter Bereich ist Sammelpunkt für die aktivsten Fans. Darauf soll von Vereinsseite ausdrücklich hingewiesen werden.
2.1.2 Es bestehen keine Reglementierungen bezüglich der Anzahl von Schwenkfahnen und Doppelhaltern. Für große Schwenkfahnen (mit Teleskopstange) wird ein Fahnenpass benötigt.
2.1.3 Alle Fahnen und Doppelhalter werden am Einlass vorgezeigt und müssen mit der Stadionordnung sowie den Sächsischen Versammlungsstättenrichtlinien vereinbar sein. Inhaltlich sind alle Objekte erlaubt, welche den Grundsätzen der Fancharta entsprechen.
2.1.4 Beim Verkauf von Werbeflächen wird darauf geachtet, dass ausreichend Raum für Zaunfahnen vorhanden bleibt. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Vereins- und Fanvertretern wird angestrebt.
2.1.5 Choreographien müssen bis 36 Stunden vor Spielbeginn beim Fanbeauftragten angemeldet werden. Der Fanbeauftragte und der Sicherheitsbeauftragte entscheiden nach Rücksprache mit der
Geschäftsführung über die Durchführung der Aktionen. Beim Inhalt ist alles erlaubt, was nicht gegen die Grundsätze der Fancharta verstößt. Kurzfristige Änderungen werden bis vier Stunden vor
Anpfiff mit dem Fanbeauftragten bzw. dem Sicherheitsbeauftragten abgestimmt.
Für jede Choreographie ist ein Verantwortlicher zu benennen.
2.1.6 Spruchbänder werden in der Regel bis 36 Stunden vor Spielbeginn beim Fanbeauftragten angemeldet. Kurzfristige Anmeldungen sind beim Fanbeauftragten am Spieltag telefonisch möglich. Alle Spruchbänder müssen bis spätestens 90 Minuten vor Toröffnung am Einlass zur Kontrolle vorgezeigt werden. Für jedes Spruchband ist ein Verantwortlicher zu benennen.
2.1.7 Nichtkommerzielle Publikationen zur Fankultur (Fanzines, Flugblätter etc.) müssen bis 24 Stunden vor Spielbeginn beim Fanbeauftragten unter Benennung eines Verantwortlichen angemeldet werden, dem Fanbeauftragten wird ein Probeexemplar zur Verfügung gestellt. Kommen von Vereinsseite bis vier Stunden vor Spielbeginn keine Einwände, gilt die Publikation als genehmigt.
2.1.8 Die Fans können an einem Stand im Stadion eigene Fanartikel oder Publikationen zur Refinanzierung von Choreographien oder Fanveranstaltungen verkaufen.
Für den Stand muss ein Verantwortlicher, auch in Bezug auf steuerrechtliche Belange benannt werden. Die zu verkaufenden Artikel sind vorher mit dem Fanbeauftragten abzustimmen.
2.1.9 Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Dresden-Pass-Inhaber, Wehr- und Zivildienstleistende und Menschen mit Behinderung sind während des Vorverkaufs in
ausreichender Anzahl verfügbar, Kinder unter 6 Jahren erhalten ohne Anspruch auf einen Sitzplatz und in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt, Kinder zwischen 7 und 13 Jahren eine
Kinderkarte.
An der Tageskasse sind ermäßigte Karten je nach Verfügbarkeit erhältlich. Diese Regelung gilt, solange Karten vorab gedruckt werden. Nach Umstellung des Verkaufes auf ein Online-Print-System
werden ermäßigte Karten entsprechend dem Bedarf zur Verfügung gestellt. Eine Limitierung unterhalb der Stadionkapazität ist nicht vorgesehen.
2.2 Bewahrung der Ursprünglichkeit eines Fußballspiels
2.2.1 Die Stimmung und der Support gehen ausschließlich vom Publikum aus.
2.2.2 Auf zusätzliche Animationen der Zuschauer über Anzeigetafel und Stadionsprecher über das in der Saison 2007/08 angewandte Maß hinaus wird verzichtet.
2.2.3 Ein Maskottchen und/ oder Cheerleader kommen nicht zum Einsatz.
2.2.4 Auf akustische Werbebotschaften während des Spiels wird weitestgehend verzichtet.
2.2.5 Die Lautstärken der Stadionansagen, Werbung und Musikeinspielungen sind so zu wählen, dass die Stimmung im Stadion nicht unterdrückt wird.
2.2.6 Eine „Fan-Zeit“, in der Informationen von Fans für Fans präsentiert werden, wird etabliert.
2.2.7 Auf die Verbreitung von sichtbar durch Sponsoren beeinflusste Fanartikel, die das ursprüngliche Kurvenbild beeinflussen, soll verzichtet werden.
2.3 Gästefans
2.3.1 Gästefans erfahren möglichst eine Gleichbehandlung in allen Punkten.
3. Regelungen zum allgemeinen Miteinander
Die Fans der SG Dynamo Dresden sind neben den Mitgliedern, den Gremien und Angestellten und den Sponsoren eine der tragenden Säulen des Vereins. Daraus ergeben sich für die Fans Verpflichtungen, insbesondere in der würdigen Vertretung des Vereins, aber auch Rechte. Um diesem Aspekt öffentliche Anerkennung zu verleihen, werden folgende Vereinbarungen getroffen:
3.1 Konstruktive und kontinuierliche Zusammenarbeit von Verein und allen Fans, speziell bei Veranstaltungen wie Stammtischen, Fanforen, Fanclubtreffen und Treffen zwischen Vereinsvertretern und Faninitiativen.
3.2 Der Fanbeauftragte ist Ansprechpartner und Mittelsmann zwischen Fans und Verein. Er wird verpflichtet, zu speziell die Fans betreffenden Entscheidungen des Vereins bereits im Vorfeld Meinungen aus dem noch zu gründenden Fanbeirat (bis zur Gründung: Fangemeinschaft Dynamo) einzuholen und diese an die Entscheidungsträger im Verein heranzutragen.
3.3 Die Verwendung des Vereinslogos und des Schriftzuges „Sportgemeinschaft Dynamo Dresden“ für nichtkommerzielle Zwecke ist für Fans uneingeschränkt, kostenfrei und nicht
genehmigungspflichtig, sofern sie die Grundsätze der Fancharta anerkennen.
3.4 Auf der offiziellen Homepage des Vereins haben Fans die Möglichkeit, Informationen und Inhalte von Fans für Fans zu veröffentlichen. Die Inhalte sind vor der Veröffentlichung im Bereich „Fans“ mit dem Fanbeauftragten abzustimmen.
3.5 Dem noch zu gründenden Fanbeirat (bis zur Gründung: Fangemeinschaft Dynamo) wird in Vorbereitung der Sicherheitskonferenzen zu Spieltagen über den Fanbeauftragten oder das Fanprojekt Dresden eine beratende Funktion eingeräumt.
3.6 Bei Limitierung der Kartenzahl im freien Verkauf wenden sich Personen oder Gruppen mit höherem Kartenbedarf (z.B. Organisation von Fanbussen) direkt an den Fanbeauftragten.
3.7 Bei Auswärtsspielen besteht prinzipiell das Recht auf individuelle Anreise. Beim Erwerb des Auswärtstickets gibt es keinen Zwang zum Kauf eines Fahrscheines für Beförderungsmittel.
4. Umgang mit Stadionverboten
4.1 Bei Stadionverboten besteht die Möglichkeit durch Kontaktaufnahme mit dem Fanbeauftragten oder dem Fanprojekt Dresden eine kurzfristigere Einspruchsbearbeitung zu erreichen.
4.2 Verstöße im Umfeld von Spielen der SG Dynamo Dresden werden gemäß den DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten behandelt.
4.3 Bei einfachen Verstößen gegen die Stadionordnung wird ein befristetes Hausverbot erteilt.
4.4 Bei Vorkommnissen, die nicht als strafrechtlich relevant eingeschätzt werden, werden keine Personendaten an die Polizei weitergeleitet.
4.5 Personen, denen die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhalten eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Anhörung vor der Stadionverbotsanhörungskommission.
5. Allgemeiner Umgang mit der Fancharta
5.1 Bei Verstößen gegen die Fancharta verpflichten sich beide Seiten Gespräche aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären und gemeinsam Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Zuwiderhandlungen zu erreichen. Ausgenommen hiervon sind Handlungen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen und daraus resultierenden Maßnahmen.
5.2 Beide Parteien verpflichten sich halbjährlich (in der Sommer- bzw. Winterpause) die Fancharta gemeinsam auf eventuell notwendige Veränderungen zu überprüfen.
5.3 Die weitere Bearbeitung der Fancharta wird unter der Moderation des Fanprojekt Dresden e.V. von Vertretern der SG Dynamo Dresden und den Vertretern des noch zu gründenden Fanbeirats (bis zur Gründung: Vertreter der Fangemeinschaft Dynamo und Vertreter von Ultras Dynamo) durchgeführt.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Fancharta unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Fancharta im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die bei der Aushandlung der Fancharta mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung beabsichtigt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Fancharta als lückenhaft erweist. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in dieser Fancharta hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was bei der Aushandlung unter Berücksichtigung des entsprechenden Punktes nach dem Sinn und Zweck der Fancharta bestimmt worden wäre.
Quelle: http://www.dynamo-dresden.de/fans/fancharta/